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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Alle Angebote des IB Fritsch
sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen
gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter
schriftlich bestätigt werden.
1. Regelungsgegenstand
1.1. Die nachstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Rechtsgeschäfte von Gordon Fritsch, nachfolgend
„Anbieter“ genannt, mit seinem Vertragspartner,
nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten
nicht.
1.2. Die jeweiligen Leistungen
und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag
mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.
2. Vergütung
2.1. Die Höhe der
Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richtet sich
nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen
des Anbieters sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde
kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung
oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig
bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt
in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über
dem Basiszinssatz nach dem Diskont-Überleitungsgesetz
zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter
ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht
zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Verzugsschadens bleibt unberührt.
2.2. Wenn der Kunde Aufträge,
Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder
abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung
ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen
Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten
gegenüber Dritten freistellen.
2.3. Falls der Kunde vor
Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt,
kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten
Vergütung als Stornogebühr verlangen.
3. Leistungszeit
Vereinbarte Leistungs-
und Liefertermine verlängern sich jeweils um den
Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die
nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der
Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum,
in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen
des Kunden wartet.
4. Mitwirkung des
Kunden
4.1. Der Kunde stellt dem Anbieter alle
zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen
Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
4.2. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung
Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden
durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern
des Anbieters während der üblichen Geschäftszeiten
ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten
und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung
stellen.
5. Haftung
5.1. Für Mängel seiner Leistungen
haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen.
5.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit
haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist
die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche
Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung
auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
des Anbieters gilt. Die Haftung des Anbieters ist auf
die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
5.3. Die vertraglichen Schadensersatzansprüche
des Kunden gegen den Anbieter verjähren in 2 Jahren
ab Anspruchsentstehung.
6. Abnahme
6.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf
einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter
ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme
vorzulegen.
6.2. Sobald der Anbieter die Leistung bzw.
Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb
von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen
und den Kunden über das Ergebnis der Funktionsprüfung,
insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel,
schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter
innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel
anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch
nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.
6.3. Anläßlich der Funktionsprüfung
auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter
in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form
beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung
zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden
wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der
Leistungsbeschreibung.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen
der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
– rechtliches Sondervermögen ist oder er
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist
Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten.
7.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist
nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen zulässig. |